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   BSG, 30.10.1985 - 5b RJ 86/84   

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BSG, 30.10.1985 - 5b RJ 86/84 (https://dejure.org/1985,5791)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1985 - 5b RJ 86/84 (https://dejure.org/1985,5791)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 5b RJ 86/84 (https://dejure.org/1985,5791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verletzung der Betreuungspflicht des Leistungsträgers gegenüber Versicherten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rehabilitation - Medizinische Maßnahme - Berufliche Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Beginn der Maßnahme - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Berechnung des Übergangsgeldes - Übergangsgeld

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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Insoweit greift der von der Rechtsprechung herausgearbeitete Grundsatz, wonach im Rahmen des Herstellungsanspruches ein Sozialleistungsträger für das Verhalten eines Dritten einzustehen hat, wenn dieser arbeitsteilig in die Wahrnehmung der Aufgaben des Leistungsträgers eingebunden ist (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; BSG SozR 3-2200 Nr. 1; Jung in Festschrift Gitter, 1996, 417, 422 ff mwN; Wallerath, DÖV 1994, 757, 761; Ibsen, DVBl 1987, 389, 392, 394; Seewald in Kasseler Komm, vor §§ 38 bis 47 SGB I RdNr 59).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2024 - L 2 R 156/23

    Förmlicher Berufsausbildungsabschluss; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben;

    Die Beklagte habe nicht verzögerlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 30.10.1985, Az: 5b Rj 86/84) gehandelt.

    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG, Urt. v. 30.10.1985, Az: 5b RJ 86/84) einen solchen Anspruch aufgrund verzögerlicher Behandlung seitens des Rehabilitationsträgers bejaht, aber vorliegend sind die Voraussetzungen für den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch nicht erfüllt.

    b) Soweit das BSG in seinem Urteil vom 30. Oktober 1985 (5b RJ 86/84, SozR 2200 § 1241a Nr. 9, BeckRS 1980, 42094) ohne nähere Befassung mit den tatbestandlichen Voraussetzungen eines Herstellungsanspruchs darauf abgestellt hat, dass bei Verzögerungen bedingt auf eine nur unzureichende Koordinierung der medizinischen und der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ein Anspruch des Versicherten auf Herstellung eines der Bemessung des Übergangsgeldes bei pflichtgemäßer Behandlung des Rehabilitationsantrages entsprechenden Zustandes bestehe, kann ein vergleichbares Ergebnis mittlerweile nur noch festgestellt werden, soweit dieses Ergebnis auch unter Berücksichtigung der in den nachfolgenden Jahrzehnten in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommenen (vorstehend unter a] erläuterten) Konkretisierungen des Rechtsinstituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu bestätigen ist.

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

    Dies setzt jedoch voraus, daß der betreffende Leistungsträger jedenfalls arbeitsteilig bzw funktionell in den Verwaltungsablauf bzw in die Wahrnehmung der Aufgaben des zuständigen Leistungsträgers eingebunden ist (vgl zB BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 § 14 Nr. 18 und nunmehr auch BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 17/07 R

    Beginn der Verzinsung bei Umdeutung eines Antrags auf Leistungen zur

    Auch die Verzögerung eines Verwaltungsverfahrens kann einen Herstellungsanspruch begründen (vgl BSG vom 14.1.1986, SozR 2200 § 1241d Nr. 9 S 29; BSG vom 30.10.1985, SozR 2200 § 1241a Nr. 9 S 13).
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Allerdings ist der Herstellungsanspruch nicht - wie das LSG meint - beschränkt auf eine Verletzung der Aufklärungs-, Beratungs- oder Auskunftspflicht der §§ 13 bis 15 SGB I. Das BSG hat ihn auch zugebilligt bei andersartiger Fehlinformation des Bürgers, zB durch eine rechtswidrige Satzung (zB SozR 2200 § 313 Nrn 6 und 7) oder durch einen Bescheid in einer anderen Sache (zB SozR 5850 § 26 Nr. 2) und auch bei Verzögerungen (zB SozR 2200 § 1241a Nr. 9).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines Fehlverhaltens der Behörde eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9).
  • BSG, 26.04.2012 - B 13 R 99/11 R
    14 Es werde nicht verkannt, dass das BSG in einem Rechtsstreit bei vergleichbarem Sachverhalt (Hinweis auf das Urteil vom 30.10.1985 - SozR 2200 § 1241a Nr. 9) die Auffassung vertreten habe, im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs habe die Berechnung des Übergangsgelds auf der Grundlage des zuletzt erzielten Entgelts zu erfolgen.

    Maßgeblich ist dazu das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.10.1985 - Az.: 5b Rj 86/84 - zu sehen, das bei einem vergleichbaren Sachverhalt einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch aufzeigt.

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines solchen Fehlverhaltens eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9, SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 10 R 218/08
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass das Bundessozialgericht in einem Rechtsstreit bei vergleichbarem Sachverhalt (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1985, Az.: 5b RJ 86/84, SozR 2200 § 1241a Nr. 9) die Auffassung vertreten hat, im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches habe die Berechung des Übergangsgeldes auf der Grundlage des zuletzt erzielten Entgeltes zu erfolgen.

    Wegen der Abweichung von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 1985, a.a.O., ist gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG die Revision zuzulassen.

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

    Demgegenüber haben der 5. Senat im Urteil vom 21. Februar 1980 (SozR 2200 § 313 Nr. 6) eine Austrittserklärung aus der freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung und im Urteil vom 30. Oktober 1985 (SozR 2200 § 1241a Nr. 9) die Verzögerung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme mit der Folge, daß der Bemessungszeitraum nunmehr im Sinne des § 1241a Abs. 2 RVO länger als drei Jahre zurücklag, und der erkennende Senat im Urteil vom 23. September 1981 (BSGE 52, 145 = SozR 1200 § 14 Nr. 12) die Gewährung eines medizinischen Heilverfahrens mit der Folge, daß ein Anspruch auf Erstattung rechtmäßig entrichteter Rentenversicherungsbeiträge erlosch, im Wege des Herstellungsanspruchs als ungeschehen angesehen, wobei allerdings eine Verletzung der Beratungspflicht im konkreten Fall abgelehnt wurde.
  • BSG, 19.04.2023 - B 5 R 168/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 3/97

    Anwendbarkeit von § 300 SGB VI auf Rechtsänderungen; Anspruch auf Altersrente;

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 71/96

    Anwendbarkeit neuen Rechts bei der Neufeststellung einer Altersrente

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 12 AL 113/07

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 10/93

    Anspruch eines Ausländers auf Gewährung von Erziehungsgeld - Erfordernis des

  • LSG Bayern, 09.03.2006 - L 13 R 4237/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Altersrente für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - L 11 Ka 111/96

    Wirksamkeit der Entscheidung über die Zulassung zur vertragsärztlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 272/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 206/19
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.1988 - L 3 Ar 2331/86
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